Natürlich soll Kunst bzw. die Kunstschaffenden gefördert werden. Und wenn ich das Recht auf Privatkopie in Anspruch nehme soll der Künstler dafür auch entlohnt werden.
Ich kann doch eine Privatkopie nur von einer CD/DVD/BluRay herstellen. Diese sind aber, vor allem DVDs und BluRays zu 99% (persönliches Gefühl) kopiergeschützt und daher kann ich von diesen Medien legal keine Privat- oder Sicherungskopie anfertigen. Es wäre doch der beste Weg, diese Abgabe Treffsicher zu gestalten, die Vergütung für die Privatkopie gleich beim Erwerb des jeweiligen Originals einzuheben. Denn für genau dieses soll ja die Gebühr eingehoben werden.
Zu den Tarifbestimmungen. Die Höchstgrenze von 6 % bzw. 11% finde ich zwar gut. Aber 6% wovon? Solange es sich um eine externe Festplatte oder USB Stick handelt ist das ganze relativ klar. Aber Wie sieht es beim PC oder Notebook kauf aus?
Hier ist natürlich auch eine Festplatte eingebaut. Gelten die 6% für den Preis der Festplatte im PC/Notebook (was fair wäre) oder gelten die 6% für den komplett PC, was wiederum absolut falsch wäre. Denn ich kann mir einen PC mit, sagen wir, einer 1 TB Festplatte um 500€ kaufen (~30€ Abgabe) aber wenn ich etwas ‚besonderes‘ will kann der PC – ebenfalls mit einer 1 TB Festplatte – auch locker 2000€ kosten (~120€ Abgabe). Obwohl ich auf beiden Geräten die gleiche Menge an Privatkopien speichern kann bzw. halt die Festplatte die verbaut ist gleich groß ist. (mehr …)